Aktivist*innen verklagen den Deutschen Bundestag für Anti-BDS-Beschluss

30.09.2020

Categories: Angriffe gegen BDS, Antisemitismus, Internationales Recht

Aktivist*innen mit jüdischen, palästinensischen und deutschen Wurzeln verklagen den Deutschen Bundestag für den Verstoss gegen das deutsche Grundgesetz durch den Anti-BDS-Beschluss vom Mai 2019.

Der Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages verbietet die Unterstützung, Meinungsäusserung und Versammlung von BDS-Anhänger*innen und Menschenrechtsaktivist*innen und fordert alle öffentlichen Akteure auf, BDS öffentliche Räume und Finanzen zu entziehen. Als Begründung für diesen Beschluss stellt der Deutsche Bundestag die BDS-Bewegung als antisemitisch dar, obwohl das bereits von deutschen und europäischen Gerichten verneint worden ist. Hier ragt insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heraus, welches festhielt, dass in Frankreich die strafrechtliche Verurteilung von Aktivist*innen der BDS-Bewegung, die für einen gewaltlosen Boykott israelischer Waren eintraten, durch den Obersten Gerichtshof gegen Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst.

Bei den drei Kläger*innen handelt es sich um die in Israel geborene Jüdin Judith Bernstein, den Deutsch-Palästinenser Amir Ali und den langjährigen BDS-Aktivisten Christoph Glanz. Vertreten werden die Kläger*innen durch den Berliner Menschenrechtsanwalt Ahmed Abed, der in seiner Klage festhält, dass der Anti-BDS-Beschluss gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und gegen die Vereinigungsfreiheit seiner Mandat*innen verstösst.

Die Klage wird unterstützt vom European Legal Support Centre (ELSC) und den international renommierten Völkerrechtlern Prof. Eric David, Prof. Xavier Dupré De Boulois, Prof. Richard Falk (ehemaliger UN-Sonderberichterstatter) und Prof. John Reynolds.

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